Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander.

Es beschäftigt sich mit den Grundlagen des Vertragsrechts, insbesondere mit der Rechtsgeschäftslehre, dem Inhalt und den Grenzen der Privatautonomie, Willenserklärungen und ihrer Auslegung, der Geschäftsfähigkeit, dem Recht der Willensmängel (Anfechtung) sowie Formerfordernissen.

Auch die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach Abschluss eines Vertrages ist Teil des Zivilrechts.

Zum Zivilrecht gehören zum Beispiel:

  • Arbeitsrecht 
  • Darlehensrecht
  • Dienstleistungsrecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Kaufrecht / Gewährleistungsrecht
  • Leasingrecht
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Schenkungsrecht
  • Verfahrensrecht
  • Werkvertragsrecht
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