Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht betrifft neben Autofahrern auch andere Teilnehmer des Straßenverkehrs wie Radfahrer und Fußgänger. Diesem Rechtsgebiet sind das Zivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten, Versicherungsrecht sowie das Verwaltungsrecht zugehörig.
Wir bieten Ihnen zivilrechtliche Unterstützung nach einem Verkehrsunfall. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch. In zivilrechtlicher Hinsicht stehen wir Ihnen zudem bei Problemen im Zusammenhang mit Autokauf und -leasing bei.
Auch nach Verkehrsverstößen gegen das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht leisten wir Ihnen gerne rechtlichen Beistand.
Verkehrsordnungswidrigkeiten können neben hohen Bußgeldern auch Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Wenn man beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann eine Existenzgefährdung eintreten.
Verkehrsdelikte sind die schwerwiegenderen Verkehrsverstöße. Die Verurteilung des Gerichts im Rahmen einer Strafverhandlung kann entweder eine Freiheits- oder Geldstrafe zur Folge haben. Überdies wird die Straftat mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie mit Eintragungen in das Flensburger Fahreignungsregister geahndet.
Unsere verkehrsrechtliche Tätigkeiten für Sie betreffen in verwaltungsrechtlicher Hinsicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflagen und Abschleppmaßnahmen.
Daneben werden für Sie aktiv gegen Kraftfahrzeugversicherungen wegen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoschäden.
Unser Tätigkeitsfeld erfasst u.a.:
- Abwicklung der Unfallschadensregulierung, wie Reparaturkosten, Wertminderung, Totalschaden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung
- Ordnungswidrigkeitenrecht, wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht-, Abstands oder Handyverstoß, Vorfahrtverletzungen, Radarwarner, Dashcam-Aufzeichnungen, Sommerreifen im Winter
- Verkehrsstrafrecht, wie Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren im Vollrausch (Alkohol oder Drogen am Steuer), Trunkenheitsfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis
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Rechtsanwalt
Adam Schneider
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Telefon: 0211 – 695 30 890
Felefax: 0211 – 695 30 891
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