Erbrecht
Das Erbrecht ist ein sensibles Thema, welches jedoch jeden Menschen betrifft.
Erbrechtliche Beratung und Vertretung beginnt jedoch nicht erst nach dem Tod eines Menschen. Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollte eine Regelung und Gestaltung der Vermögensnachfolge erörtert werden, um Werte zu erhalten und um beispielsweise den Fortbestand eines Familienunternehmens zu sichern. Ist der Erbfall bereits eingetreten, helfen wir Ihnen selbstverständlich bei der Abwicklung des Nachlasses und wenn nötig bei der streitigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Zum Erbrecht gehören zum Beispiel:
- Auseinandersetzungen um die Geltendmachung eines Anspruches auf den Pflichtteil
- Die Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Vorbereitung zur optimalen Formulierung eines Testamentes und von Übergabeverträgen
- Beratung bei angeordneter Testamentsvollstreckung sowie Beratung des Testamentsvollstreckers
- Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen
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Rechtsanwalt
Adam Schneider
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