Arbeitsrecht
Wir suchen Lösungen für Ihre individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Das Individualarbeitsrecht bezieht sich auf die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich hingegen mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und den Vertretern der Arbeitnehmer.
Der Mandant als Arbeitgeber
Auf Arbeitgeberseite beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen im Umgang mit dem Personal weiter. Wir beschäftigen uns mit Themen wie:
- Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführeranstellungsverträgen
- Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers
- Arbeitsverhältnisse von schwerbehinderten Mitarbeitern
- Betriebsübergang
- Rechtsfragen des kollektiven Arbeitsrechts
- Sozialrechtliche Bezüge zum Arbeitsrecht und Einfluss des SGB
- Ausscheiden und Abfindung von Geschäftsführern und Vorständen
Wir kennen die einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Im Rahmen einer Erstberatung können wir Ihre Fragen klären und Sie bestmöglich beraten.
Der Mandant als Arbeitnehmer
Die Arbeitsleistung als wirtschaftliche Lebensgrundlage ist von herausragender Bedeutung für den Einzelnen.
Wir vertreten Sie als Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren. Unsere Stärken sind Kompetenz, Durchsetzungsstärke und Verhandlungsgeschick bei Kündigung. Aufgrund der einzuhaltenden Fristen des Kündigungsschutzgesetzes ist hierbei besonders eine schnelle Reaktion geboten. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie, wenn Sie mit der Höhe Ihrer Abfindungszahlung nicht zufrieden sind oder gegen Ihre Kündigung klagen wollen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch über die sozialrechtlichen Folgen (Sperrfristen).
Auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unser Leistungsspektrum erfasst unter anderem
- Gestaltung und Prüfung von arbeitsrechtlichen Verträgen (Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Änderungsvertrag etc.)
- Lohnansprüche, Provisionsansprüche und Bonusansprüche
- Befristung, Teilzeit und Elternzeit
- Gewährung von Urlaub
- Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (z.B. Mobbing)
- Tarifvertrag
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Rechtsanwalt
Adam Schneider
Friedrichstr. 79
40217 Düsseldorf
Telefon: 0211 – 695 30 890
Felefax: 0211 – 695 30 891
E-Mail: info@advolution.info
Telefonisch sind wir für Sie erreichbar:
Montag, Dienstag, Donnerstag 09.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 09.00 – 13.00 Uhr
In dringenden Fällen hinterlassen Sie eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter,
wir rufen Sie dann schnellstmöglich zurück.
Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.
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